Dienstleistungen

Steuerberatung

Beratung auf allen steuerlichen Gebieten, Gründungsberatung, Gestaltungsberatung.

Zum Kernbereich der steuerlichen Beratung gehört neben der Erstellung von Steuererklärungen auch die Beratung zu verschiedenen Anlässen, wie der Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens, dem Schenken oder Vererben oder die Weitergabe des Familienbetriebs an den Nachwuchs.

Egal, ob es um alltägliche oder besondere Angelegenheiten geht: Sie brauchen einen starken Partner, der für Sie nicht nur die substanzielle Arbeit erledigt, sondern auch Ihre berechtigten Interessen gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden durchsetzt, ob im Einspruchs- oder gerichtlichen Verfahren. Wir sind bereit, Sie in allen Situationen zu begleiten.
Dabei gehen wir nicht nach einem vorgefertigten Schema vor, sondern orientieren uns an Ihrer Situation, denn nicht jede Steuerstrategie passt zu jedem und vorausschauende und gestaltende Beratung ist uns wichtig. Rechtliche und verwaltungstechnische Änderungen werden von uns bereits berücksichtigt, wenn sie sich abzeichnen und frühzeitig in die Strategie eingeplant.


Beratung für Verbände, Vereine und Künstler

Insbesondere die steuerliche Beratung für Verbände, Vereine,  sowie für Künstler/innen zählt zu den besonderen Tätigkeitsbereichen der NUSSMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH. Insbesondere die Mitgliedschaft in Fachausschüssen der jeweiligen Verbände ermöglichen eine fundierte und kompetente Beratungsstrategie, daneben werden auch Workshops an den Hochschulen für Musik durchgeführt, um die Künstler optimal auf die steuerlichen Herausforderungen ihrer Tätigkeit vorzubereiten.


Beratung für Heilberufe

Wir haben traditionell viele Ärzte, Physiotherapeuten und ähnliche Heilberufe in unserer Mandantschaft, daher kennen wir aus langjähriger Praxis die besonderen unternehmerischen Probleme und Herausforderungen, mit denen diese Berufsgruppe konfrontiert ist. Wir beraten und begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf einer Praxis ebenso wie bei der privaten Vermögensplanung. Auch für die speziellen Belange bei der Finanz- und Lohnbuchführung und die dabei immer wieder auftretenden Fragen oder Formalitäten in Ihrer Branche werden durch unser umfangreiches Wissen professionell abgedeckt.


Beratung für Land- und Forstwirte

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten ganz eigene steuerliche Regeln. Unter anderem gilt nicht das sonst übliche Jahresprinzip, es gibt eigene Berechnungsmethoden und weitere Privilegien.

Wenn Sie einen derartigen Betrieb Ihr Eigen nennen, sollten Sie auf einen Partner setzen, der Erfahrung in diesem Bereich mitbringt, wie die NUSSMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH.


Jahresabschlüsse

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit dazugehörigen Steuererklärungen
  • Finanz- und Wirtschaftsberatung / Unternehmensberatung
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Analysen
  • Vorbereitung und Teilnahme an Kreditverhandlungen mit Banken,
  • Prüfung von internen Kontrollsystemen mit Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz von Kontrollen

Buchführung

Beratung bei der Einrichtung von Buchhaltungssystemen, Übernahme von Firmenbuchhaltungen, Abwicklung sämtlicher steuerlicher Anmeldevorgänge gegenüber dem Finanzamt


Abwicklung von Steuerstraf- und Steuerordungswidrigkeiten

Diskrete und kompetente Abwicklung von Verfahren, die aus Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstrafverfahren herrühren und die damit verbundenen Verhandlungen mit den Finanzbehörden und die Vertretung vor den Finanzgerichten.


Steuererklärungen-Erstellung und Beratung bei allen Arten von Steuererklärungen

Wir erledigen sämtliche Formalitäten, die mit der Steuererklärung zusammenhängen und helfen Ihnen, jeden möglichen Steuervorteil auch zu nutzen. Sie können sich darauf verlassen, dass Fristen stets eingehalten werden und erhalten bereits eine Vorabberechnung der zu erwartenden Steuer, um Überraschungen zu vermeiden.

Zudem haben Sie für alle Ihre Fragen stets einen kompetenten Ansprechpartner. Dazu gehört auch:

  • die Überprüfung der Steuerbescheide
  • Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
  • Führung des Einspruchsverfahrens
  • Stundungsanträge
  • Andere Anträge wie Lohnsteuer-Ermäßigung oder Wohnungsbauprämie
  • Andere Steuererklärungen

Wenn Sie ein Unternehmen haben, sind ggf. auch Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben, im Todes- oder Schenkungsfall Erbschaft-/Schenkungssteuererklärungen. Auch hier nehmen wir Ihnen alle Formalitäten ab und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.